Claudia Moll zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Claudia Moll: „Niemand wird ab 01.01.2024 funktionierende Heizungen stilllegen müssen.“ Bundesregierung beschließt Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz.

Bild: Pressefoto Nikolai Kues

 

 

Pressemitteilung

Claudia Moll: „Niemand wird ab 01.01.2024 funktionierende Heizungen stilllegen müssen.“
Bundesregierung beschließt Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz.

Deutschland will beim Klimaschutz noch besser werden und hat das ambitionierte Ziel, bis 2045 gar klimaneutral zu sein. Der Energieverbrauch von Gebäuden stellt eine relevante Größe im gesamten Energiebedarf Deutschlands dar. 2021 lag der Endenergieverbrauch von Gebäuden laut Umweltbundesamt bei 31,8%. Um der steigenden Bedeutung des Klimaschutzes Rechnung zu tragen, muss weiterhin auch im Bereich der Gebäudeenergie mehr passieren, insbesondere beim Heizen mit Öl oder Gas.

Die Bundesregierung hat daher jetzt einen Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz beschlossen, der das parlamentarische Verfahren des Deutschen Bundestags noch durchlaufen wird.

Der Entwurf sieht vor, dass grundsätzlich ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Kaputte Gas- oder Ölheizungen können aber weiterhin repariert werden. Wenn eine bestehende Gas- oder Ölheizung nicht mehr zu reparieren ist, gelten für den Austausch großzügige Übergangsfristen. Geht beispielsweise eine Gasheizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, gilt eine Übergangsfrist von 3 Jahren, in denen auch vorübergehend wieder eine fossil betriebene Heizung, beispielsweise gebraucht, eingebaut werden darf. Für über 80-jähige soll im Fall einer kaputten Heizung die Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen entfallen.

Bundestagsabgeordnete Claudia Moll sagt: „Niemand muss befürchten, ab dem 01.01.2024 eine funktionierende Gas- oder Ölheizung austauschen zu müssen. Was uns besonders wichtig ist: Wir machen uns jetzt auf den Weg hin zum klimaneutralen Heizen. Aber wir machen es so, dass alle diesen Weg mitgehen können. Zeitlich und auch finanziell. Deshalb werden wir auch im parlamentarischen Verfahren genau darauf achten, dass es am Ende für alle, die sich die Umstellung einfach nicht leisten können, eine ausreichende finanzielle Unterstützung sowie ausreichende Übergangsfristen gibt. Wir holen jetzt das auf, was über viele Jahre hinweg versäumt wurde. Der Staat geht diesen Weg mit und greift finanziell unter die Arme.“

Moll bezieht sich damit auf die parallel ebenfalls vorgestellten neuen Fördermöglichkeiten, die die Bürgerinnen und Bürger bei der Umstellung auf eine energieeffiziente und klimaschonende Heizung erhalten können.

Grundsätzlich wird der Austausch der alten Öl- oder Gasheizung zu einer klimafreundlichen Heizung mit 30 Prozent gefördert. Zusätzlich dazu kann es noch Bonusförderungen geben. Wer beispielsweise einkommensabhängige Sozialleistungen (etwa Wohngeld) erhält oder auch über 80 jährige Eigentümer, sollen zusätzlich zu der Grundförderung weitere 20 Prozent Förderung erhalten. Wenn beispielsweise Heizungen, die jünger als 30 Jahre sind, irreparabel defekt sind, können zusätzlich zu der 30-prozentigen Grundförderung weitere 10 Prozent Förderung für den Austausch beantragt werden.

Bundestagsabgeordnete Claudia Moll sagt abschließend: „Ich kann die Sorge, die anfänglich entstanden ist, sehr gut nachvollziehen. Der Austausch einer Heizung verursacht immense Kosten, die sich schlicht nicht jeder leisten kann. Das muss einfach berücksichtigt werden und deshalb wird der jetzt eingeschlagene Weg ein pragmatischer Weg sein, alte und klimaschädliche Heizungen Schritt für Schritt durch neue und klimafreundliche Heizungen auszutauschen. Ich bin es aber langsam leid, dass jeder Vorschlag aus bestimmten Richtungen sofort mit Falschmeldungen torpediert wird, nur um Stimmung zu machen. Deshalb ist es mir wichtig, ein wenig die Sorge und die Angst zu nehmen. Wir befinden uns jetzt ganz am Anfang des Verfahrens. Wer trotzdem unsicher ist oder Fragen hat, kann sich gern an mein Büro wenden (E-Mail: claudia.moll.wk@nullbundestag.de). Wir versuchen möglichst alle Fragen zu beantworten.“

 

PM-Schreiben:

Claudia_Moll_PM_230420_ErneuerbarHeizen

 

 

April 2023